Abschnitt 1
Träger der Qualitätssicherung
§ 20 Anerkennung des Trägers der Qualitätssicherung
§ 21 Pflichten des Trägers der Qualitätssicherung
§ 23 Unabhängiger Ausschuss beim Träger der Qualitätssicherung
§ 24 Behördliche Überwachung des Trägers der Qualitätssicherung
§ 25 Widerruf der Anerkennung; Auflösung des Trägers der Qualitätssicherung