Abschnitt 4
Amtliche Probenahme und Probenuntersuchung, Kontrollprogramme
§ 11 Grundsätze der amtlichen Probenahme und Probenuntersuchung
§ 12 Durchführung der amtlichen Probenahme
§ 13 Weitere Anforderungen an die Durchführung der amtlichen Probenahme bei Lebensmitteln
§ 14 Mehrjähriger nationaler Kontrollplan
§ 15 Bundesweiter Überwachungsplan
§ 16 Kontrollprogramm tierische Nebenprodukte und deren Folgeprodukte
§ 17 Kontrollprogramm Futtermittel
§ 18 Nationales Programm zur Kontrolle von Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln
§ 19 Nationales Programm zur Kontrolle von Pflanzenschutzmittelrückständen in Futtermitteln
§ 20 Beauftragung von nicht amtlichen Prüflaboratorien
§ 21 Beauftragung von Prüflaboratorien bei Futtermitteln