Kapitel 5
Ordnungswidrigkeiten; Schlussvorschriften
§ 66 Bestehende Einstufungen von Stoffen und Gemischen
§ 67 Änderung der Einstufung wassergefährdender Stoffe
§ 68 Bestehende wiederkehrend prüfpflichtige Anlagen
§ 69 Bestehende nicht wiederkehrend prüfpflichtige Anlagen
§ 70 Prüffristen für bestehende Anlagen
§ 71 Einbau von Leichtflüssigkeitsabscheidern
§ 72 Übergangsbestimmung für Fachbetriebe, Sachverständigenorganisationen und bestellte Personen