Dritter Abschnitt
Ermittlung von Emissionen und Immissionen, sicherheitstechnische Prüfungen
§ 26 Messungen aus besonderem Anlass
§ 28 Erstmalige und wiederkehrende Messungen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen
§ 29 Kontinuierliche Messungen
§ 29a Anordnung sicherheitstechnischer Prüfungen
§ 29b Bekanntgabe von Stellen und Sachverständigen
§ 30 Kosten der Messungen und sicherheitstechnischen Prüfungen