Abschnitt 1
Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 54 Benachrichtigung eines anderen Staates
§ 55 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Vorhaben
§ 56 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Vorhaben
§ 57 Übermittlung des Bescheids
§ 58 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Vorhaben
§ 59 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Vorhaben