Abschnitt 3
Vorübergehende Verwahrung von Waren
Artikel 144 In die vorübergehende Verwahrung übergeführte Waren
Artikel 145 Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung
Artikel 146 Änderung und Ungültigerklärung einer Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung
Artikel 147 Bedingungen und Verantwortlichkeiten für die vorübergehende Verwahrung von Waren
Artikel 148 Bewilligung für den Betrieb von Verwahrungslagern
Artikel 149 Beendigung der vorübergehenden Verwahrung
Artikel 150 Wahl eines Zollverfahrens