Artikel 104 Befreiung von der Verpflichtung zur Abgabe einer summarischen Eingangsanmeldung (Artikel 127 Absatz 2 Buchstabe b des Zollkodex)

Artikel 105 Fristen für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldung bei Beförderung auf dem Seeweg (Artikel 127 Absätze 3 und 7 des Zollkodex)

Artikel 106 Fristen für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldung bei Beförderung auf dem Luftweg (Artikel 127 Absatz 2 Buchstabe b sowie Absätze 3, 6 und 7 des Zollkodex)

Artikel 107 Fristen für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldung bei Beförderung auf dem Schienenweg (Artikel 127 Absätze 3 und 7 des Zollkodex)

Artikel 108 Fristen für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldung bei Beförderung auf der Straße (Artikel 127 Absätze 3 und 7 des Zollkodex)

Artikel 109 Fristen für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldung bei Beförderung auf Binnenwasserstraßen (Artikel 127 Absätze 3 und 7 des Zollkodex)

Artikel 110 Fristen für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldung bei Beförderung im kombinierten Verkehr (Artikel 127 Absätze 3 und 7 des Zollkodex)

Artikel 111 Fristen für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldung im Falle höherer Gewalt (Artikel 127 Absätze 3 und 7 des Zollkodex)

Artikel 112 Vorlage von Angaben der summarischen Eingangsanmeldung durch andere Personen in spezifischen Fällen der Beförderung auf dem Seeweg oder auf Binnenwasserstraßen (Artikel 127 Absatz 6 des Zollkodex)

Artikel 112a Vorlage von Angaben der summarischen Eingangsanmeldung durch andere Personen in spezifischen Fällen der Beförderung auf dem Schienenweg (Artikel 127 Absatz 6 des Zollkodex)

Artikel 113 Vorlage von Angaben der summarischen Eingangsanmeldung durch andere Personen in spezifischen Fällen der Beförderung auf dem Luftweg (Artikel 127 Absatz 6 des Zollkodex)

Artikel 113a Vorlage von Angaben der summarischen Eingangsanmeldung durch andere Personen (Artikel 127 Absatz 6 des Zollkodex)