Anhang 12

Vordrucke für Anträge und Bewilligungen

Allgemeine Hinweise

Das Layout der Muster ist nicht bindend; z. B. können die Mitgliedstaaten anstelle von Feldern Vordrucke mit einer Zeilenstruktur vorsehen, oder die Felder können, falls erforderlich, vergrößert werden. Die Mitgliedstaaten können auch nationale IT-Systeme zur Annahme von Anträgen und zur Erteilung von Bewilligungen nutzen.

Die laufenden Nummern und der dazugehörige Text sind jedoch verbindlich.

Die Mitgliedstaaten können Felder oder Zeilen für innerstaatliche Zwecke vorsehen. Diese Felder oder Zeilen sind durch eine Zahl und einen Großbuchstaben zu kennzeichnen (z. B. 5A).

Felder, die mit einer laufenden Nummer im Fettdruck versehen sind, müssen grundsätzlich ausgefüllt werden. Ausnahmen sind im Merkblatt angegeben.

Die Anlage enthält die Codes für die wirtschaftlichen Voraussetzungen.



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Erläuterungen zu den einzelnen Feldern des Antragsvordrucks

Allgemeine Bemerkung:

Gegebenenfalls können die verlangten Angaben in einer gesonderten Anlage zum Antragsvordruck aufgeführt werden, die mit einem Verweis auf das entsprechende Feld des Antragsvordrucks zu versehen ist.

Die Mitgliedstaaten können zusätzliche Angaben verlangen.

1.

Geben Sie Namen und Anschrift des Antragstellers an. Der Antragsteller ist die Person, der eine Bewilligung erteilt werden soll.

1.a

Geben Sie die Kennnummer des Unternehmens an.

1.b

Gegebenenfalls sind interne Referenznummern anzugeben, mit denen in der Bewilligung auf diesen Antrag verwiesen werden kann.

1.c

Geben Sie Namen, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse der Kontaktperson an.

1.d

Geben Sie durch Ankreuzen des entsprechenden Feldes die Art der bei der Anmeldung wahrgenommenen Vertretung an.

2.

Geben Sie durch Ankreuzen des entsprechenden Feldes an, welche Vereinfachung (Anschreibung in der Buchführung und/oder vereinfachtes Anmeldeverfahren) und welches Zollverfahren (bei der Einfuhr und/oder Ausfuhr) beantragt werden.

Bei Antrag oder Bewilligung in Bezug auf eine zentrale Zollabwicklung geben Sie an, ob eine vollständige Anmeldung abgegeben werden soll.

2a. und 2.b

Bei der aktiven Veredelung ist für das Nichterhebungsverfahren Code 1 und für das Verfahren der Zollrückvergütung Code 2 einzutragen.

Für die Wiederausfuhr können vereinfachte Verfahren beantragt werden, wenn eine Zollanmeldung erforderlich ist.

3.

Tragen Sie den entsprechenden Code ein:

1.

erstmaliger Antrag auf Bewilligung (außer zentrale Zollabwicklung)

2.

Antrag auf Änderung oder Erneuerung der Bewilligung (geben Sie auch die entsprechende Bewilligungsnummer an)

3.

erstmaliger Antrag auf eine zentrale Zollabwicklung

4.a

Geben Sie an, ob der Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten bescheinigt wurde; wenn „JA“, geben Sie bitte die entsprechende Bewilligungsnummer an.

4.b

Geben Sie die Art, die Referenznummer und gegebenenfalls das Datum des Endes der Geltungsdauer der jeweiligen Bewilligung(en) an, für die die beantragte(n) Vereinfachung(en) genutzt werden soll(en); wurde(n) die Bewilligung(en) gerade erst beantragt, so geben Sie bitte die Art der beantragten Bewilligung(en) und das Antragsdatum an.

Bitte verwenden Sie die folgenden Codes zur Kennzeichnung der Art der Bewilligung:

CWH

Zolllagerverfahren

IPR

Aktive Veredelung

TI

Vorübergehende Verwendung

EU

Endverwendung

PCC

Umwandlungsverfahren

OPR

Passive Veredelung

5.

Angaben zur Haupt-, Geschäfts-, Steuer- oder sonstigen Buchhaltung

5.a

Geben Sie die vollständige Anschrift des Ortes an, an dem sich die Hauptbuchhaltung befindet.

5.b

Geben Sie an, wie die Buchhaltung geführt wird (papiergestützt oder elektronisch, in letzterem Fall auch verwendetes System und Software).

6.

Anzugeben ist die Anzahl der dem Antrag beigefügten Zusatzblätter.

7.

Angaben zu den Aufzeichnungen (zollrelevante Aufzeichnungen)

7.a

Geben Sie die vollständige Anschrift des Ortes an, an dem die Aufzeichnungen geführt werden.

7.b

Geben Sie an, wie die Aufzeichnungen geführt werden (papiergestützt oder elektronisch, in letzterem Fall auch System und Software).

7.c

Geben Sie gegebenenfalls weitere relevante Informationen zu den Aufzeichnungen an.

8.

Angaben zur Art der Waren und Vorgänge

8.a

Geben Sie, sofern zutreffend, den maßgeblichen KN-Code oder zumindest die KN-Kapitel und die Warenbezeichnung ein.

8.b

Geben Sie die relevanten Informationen auf Monatsbasis an.

8.c

Geben Sie die relevanten Informationen auf Monatsbasis an.

9.

Angaben zum bewilligten Warenort und zur zuständigen Zollstelle

9.a

Bei Anschreibung in der Buchführung des Anmelders geben Sie die vollständige Anschrift des Warenorts an.

9.b

Geben Sie die Bezeichnung, die vollständige Anschrift und sonstige Kontaktinformationen der lokalen Zollstelle an, die für den in Feld 9.a genannten Warenort zuständig ist.

10.

Geben Sie die Bezeichnung, die vollständige Anschrift und sonstige Kontaktinformationen der Zollstellen an, bei denen die vereinfachte Anmeldung abgegeben werden soll.

11.

Geben Sie, sofern zutreffend, die Bezeichnung, die vollständige Anschrift und sonstige Kontaktinformationen der Überwachungszollstelle an.

12.

Kreuzen Sie das entsprechende Feld für die Art der vereinfachten Anmeldung an; bei Verwendung von Handelspapieren oder sonstigen Verwaltungspapieren ist anzugeben, um welches Papier es sich genau handelt.



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