Artikel 24 Allgemeine Bestimmungen

Artikel 25 Bewilligung für die Inanspruchnahme des papiergestützten Unionsversandverfahrens für im Eisenbahnverkehr beförderte Waren

Artikel 26 Bewilligungen für die Inanspruchnahme des papiergestützten Unionsversandverfahrens für auf dem Luft- oder Seeweg beförderte Waren

Artikel 27 Bewilligung für die Inanspruchnahme des Unionsversandverfahrens auf Basis eines elektronischen Manifests für auf dem Luftweg beförderte Waren

Artikel 28 Bewilligung für die Inanspruchnahme des Unionsversandverfahrens auf Basis eines elektronischen Manifests für auf dem Seeweg beförderte Waren

Artikel 29 Vorschriften für Bewilligungen zur Inanspruchnahme der papiergestützten Unionsversandverfahren für im Eisenbahnverkehr oder auf dem Luft- oder Seeweg beförderte Waren und zur Inanspruchnahme der Unionsversandverfahren auf Basis eines elektronischen Manifests für auf dem Luft- oder Seeweg beförderte Waren

Artikel 30 Frachtbrief CIM als Versandanmeldung für die Inanspruchnahme des papiergestützten Unionsversandverfahrens für im Eisenbahnverkehr beförderte Waren

Artikel 31 Inhaber des papiergestützten Unionsversandverfahrens für im Eisenbahnverkehr beförderte Waren und seine Pflichten

Artikel 32 Pflichten des zugelassenen Eisenbahnunternehmens

Artikel 33 Förmlichkeiten bei der Abgangszollstelle

Artikel 34 Ladelisten

Artikel 35 Förmlichkeiten bei der Durchgangszollstelle

Artikel 36 Förmlichkeiten bei der Bestimmungszollstelle

Artikel 37 Änderung des Frachtvertrags

Artikel 38 Papiergestütztes Unionsversandverfahren für im Eisenbahnverkehr beförderte Waren, wenn die Beförderung außerhalb des Zollgebiets der Union beginnt oder endet

Artikel 39 Internes Versandverfahren

Artikel 40 Externes Versandverfahren

Artikel 41 Verrechnungsstellen zugelassener Eisenbahnunternehmen und Zollkontrolle

Artikel 42 Inanspruchnahme des Unionsversandverfahrens

Artikel 43 Zugelassener Versender

Artikel 44 Zugelassener Empfänger

Artikel 45 Inanspruchnahme anderer papiergestützter Unionsversandverfahren für im Eisenbahnverkehr beförderte Waren

Artikel 46 Verwendung eines Manifests als Versandanmeldung für die Inanspruchnahme des papiergestützten Unionsversandverfahrens für auf dem Luftweg beförderte Waren

Artikel 47 Von der Luftverkehrsgesellschaft zu erfüllende Förmlichkeiten

Artikel 48 Überprüfung einer Liste von Manifesten, die als papiergestützte Versandanmeldung für auf dem Luftweg beförderte Waren verwendet werden

Artikel 49 Verwendung eines Manifests als Versandanmeldung für die Anwendung des papiergestützten Versandverfahrens für auf dem Seeweg beförderte Waren

Artikel 50 Von der Schifffahrtsgesellschaft zu erfüllende Förmlichkeiten

Artikel 51 Überprüfung einer Liste von Manifesten, die als papiergestützte Versandanmeldung für auf dem Seeweg beförderte Waren verwendet werden

Artikel 52 Verwendung eines elektronischen Manifests als Versandanmeldung für die Inanspruchnahme des Unionsversandverfahrens für auf dem Luftweg beförderte Waren

Artikel 53 Verwendung eines elektronischen Manifests als Versandanmeldung für die Inanspruchnahme des Unionsversandverfahrens für auf dem Seeweg beförderte Waren