Titel II
Gemeinsame Vorschriften
Artikel 3 In Anhang I aufgeführte Zollkontingente
Artikel 4 Zollkontingentszeitraum
Artikel 5 Höchstmengen, die beantragt werden können
Artikel 6 Einreichung von Anträgen auf Erteilung von Ein- und Ausfuhrlizenzen
Artikel 8 Unzulässigkeit von Anträgen auf Erteilung von Ein- und Ausfuhrlizenzen
Artikel 11 Erteilung von Ein- und Ausfuhrlizenzen
Artikel 12 Einzelheiten, die in bestimmten Feldern der Ein- und Ausfuhrlizenzen anzugeben sind
Artikel 13 Gültigkeitsdauer von Ein- und Ausfuhrlizenzen
Artikel 14 Nachweis der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr und Ausfuhr