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Titel III– Referenzlaboratorien und Referenzzentren

Ziel der EURL und der NRL ist es, einheitliche Verfahren in Bezug auf die Weiterentwicklung oder Anwendung der Methoden zu fördern, die die von den Mitgliedstaaten benannten amtlichen Laboratorien verwenden, um so die Verlässlichkeit und Kohärenz der Ergebnisse von Tests, Analysen und Diagnosen zu gewährleisten, die im Rahmen amtlicher Kontrollen und anderer amtlicher Tätigkeiten durchgeführt werden.

Der Zweck der Referenzzentren der Europäischen Union (EURC) besteht darin, wissenschaftliche und technische Kompetenz in den Bereichen Tierschutz sowie Echtheit und Integrität der Lebensmittelkette zu fördern und so ein gemeinsames wissenschaftliches Verständnis in den jeweiligen Schwerpunktbereichen als Grundlage für amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zu schaffen.