Abschnitt 4
Seuchenbekämpfungsmaßnahmen bei Bestätigung einer Seuche bei gehaltenen Tieren
Artikel 60 Von der zuständigen Behörde zu ergreifende unverzügliche Seuchenbekämpfungsmaßnahmen
Artikel 61 Betroffene Betriebe und sonstige Orte
Artikel 62 Epidemiologisch zusammenhängende Betriebe und Orte
Artikel 64 Einrichtung von Sperrzonen durch die zuständige Behörde
Artikel 65 Seuchenbekämpfungsmaßnahmen in einer Sperrzone
Artikel 66 Pflichten der Unternehmer in den Sperrzonen
Artikel 67 Übertragung von Befugnissen betreffend die Seuchenbekämpfungsmaßnahmen in Sperrzonen
Artikel 68 Aufrechterhaltung von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen in Sperrzonen und delegierte Rechtsakte