2.

Komponenten des Krisenmanagements

Zur Bewältigung von Großeinsatzlagen, sich anbahnenden oder bereits eingetretenen Katastrophen im Sinne des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz sind auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte unter der Hauptverwaltungsbeamtin oder dem Hauptverwaltungsbeamten als politisch gesamtverantwortliche Person als administrativ-organisatorische Komponente ein Krisenstab und als operativtaktische Komponente eine Einsatzleitung vorzusehen.

Die beiden organisatorischen Komponenten sind streng getrennt zu halten; es sind wechselseitig Verbindungspersonen zum Informationsaustausch einzusetzen.