Fachlich-wissenschaftliche Stellungnahme zur Berücksichtigung der Wiederfindungsrate bei der Entscheidung über die Rückweisung von Warenpartien wegen Überschreitung von Höchstmengen (Nr. 2006/01)1

Wenn bei einer durchgeführten Analyse der Gehalt eines Analyten nicht exakt zu ermitteln ist, die Wiederfindungsrate also von 100 % abweicht, kann dies an zufälligen oder an systematischen Fehlern liegen. Ausschließlich in den Fällen, in denen systematische Fehler vorliegen, (z. B. bei Extraktionen und/oder Derivatisierung im Rahmen der Analyse), darf eine Berücksichtigung der Wiederfindung bei der Ergebnisangabe überhaupt in Betracht gezogen werden.


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J. Verbr. Lebensm. 1 (2006), S. 58.