Untersuchung auf gentechnisch veränderte Lebensmittel (Nr. 2019/08)

Vorbemerkung

Die Verordnungen (EG) Nr. 1829/2003 und Nr. 1830/2003 regeln die Anforderungen an die Zulassung und Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln EU-weit einheitlich. Die Untersuchung auf Bestandteile aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) dient einerseits zur Überprüfung der Einhaltung der Kennzeichnungsregelungen, anderseits zum Nachweis nicht zugelassener GVO.

Grundsätzlich ergeben sich aus den rechtlichen Vorgaben folgende Anforderungen:

a.

Die Überprüfung des Schwellenwerts für die Kennzeichnung zufälliger oder technisch nicht vermeidbarer Anteile zugelassener gentechnisch veränderter Organismen von 0,9 % erfordert eine quantitative Analytik.

b.

Der genannte Schwellenwert bezieht sich bei zusammengesetzten Lebensmitteln auf die jeweilige Zutat. Für möglichst aussagekräftige Resultate sollte daher soweit möglich eine Beprobung der einzelnen Zutaten, entnommen am Ort der Herstellung, erfolgen.

Bei der Untersuchung von Lebensmitteln auf gentechnisch veränderte Bestandteile haben sich molekularbiologische Methoden auf Basis der Polymerasekettenreaktion (PCR, insbesondere quantitative real-time PCR) als besonders geeignet erwiesen.

Die allgemeinen analytischen Qualitätssicherungsmaßnahmen sind in der GVO-Analytik selbstverständlich und werden hier nicht näher ausgeführt. Weiterhin wird hinsichtlich allgemeiner Anforderungen an die Durchführung molekularbiologischer und insbesondere der PCR-Analytik (Organisation, Geräte, Reagenzien etc.) auf die einschlägige Literatur sowie geltende Normen verwiesen [DIN EN ISO 24276].

Die vorliegende Stellungnahme hebt daher nur die wichtigsten zu beachtenden Punkte hervor und verweist auf weiterführende Literatur sowie über das Internet öffentlich zugängliche Informationsquellen.