Abschnitt 1
Schutz von Marken nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen
§ 107 Anwendung der Vorschriften dieses Gesetzes; Sprachen
§ 108 Antrag auf internationale Registrierung
§ 110 Vermerk in den Akten, Eintragung im Register
§ 111 Nachträgliche Schutzerstreckung
§ 112 Wirkung der internationalen Registrierung und der nachträglichen Schutzerstreckung
§ 113 Prüfung auf absolute Schutzhindernisse
§ 115 Prüfung auf absolute Schutzhindernisse