EINLEITUNG
1. | Herstellung der Analysenprobe Die Laborprobe muß vor der Analyse sorgfältig homogenisiert werden. Für die Analyse wird eine Menge von mindestens 200 g entnommen und sofort in ein trockenes, luftdicht verschließbares Behältnis gegeben. |
2. | Reagenzien und Geräte Bei der Aufzählung der benötigten Geräte werden nur die erwähnt, die besondere Ausführungen aufweisen oder bestimmten Anforderungen genügen müssen. Bei der Erwähnung von Wasser handelt es sich immer um destilliertes oder wenigstens gleichwertiges entmineralisiertes Wasser. Sofern nicht anderweitig spezifiziert, müssen alle Reagenzien analysenreine Qualität besitzen. Die Angabe von Lösungen bezieht sich, sofern nicht ein anderes Lösungsmittel angegeben ist, stets auf wäßrige Lösungen. |
3. | Darstellung der Ergebnisse Das im Analyseprotokoll angegebene Ergebnis stellt den Mittelwert aus mindestens zwei Bestimmungen mit zufriedenstellender Wiederholbarkeit dar. Außer bei besonderen Vorschriften wird das Ergebnis in Prozent (m/m) der Originalprobe, wie sie im Laboratorium eintraf, angegeben. Das Ergebnis ist mit nicht mehr Stellen nach dem Komma anzugeben, als die Genauigkeit des Analysenverfahrens zuläßt. |