Anhang

Schema für die Zusammenfassung der Informationen zur Anmeldung einer absichtlichen Freisetzung eines GVO oder einer Kombination von GVO zu einem anderen Zweck als zum Inverkehrbringen

EINLEITUNG

Das Schema für die Zusammenfassung der Informationen zur Anmeldung von absichtlichen Freisetzungen von GVO oder einer Kombination von GVO wurde zu dem in Artikel 11 der Richtlinie 2001/18/EG festgelegten Zweck und nach den darin angegebenen Verfahren eingeführt.

Dieses Schema ist anerkanntermaßen nicht dazu geeignet, sämtliche zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderliche Informationen wiederzugeben.

Der nach jeder Frage freigelassene Platz ist kein Hinweis dafür, wie umfassend die in diesem Schema aufzuführenden Informationen für diese Zusammenfassung zu sein haben.

Das Schema ist in Teil 1 und Teil 2 untergliedert.

Teil 1 ist für Produkte bestimmt, die aus anderen genetisch veränderten Organismen als höheren Pflanzen bestehen oder solche enthalten und ist in folgende Abschnitte untergliedert:

A

Allgemeine Informationen

B

Angaben zu den Empfänger- oder Ausgangsorganismen des GVO

C

Angaben zur genetischen Veränderung

D

Angaben zu dem Organismus/den Organismen, aus dem/denen die Insertionsabschnitte gewonnen werden (Spenderorganismen)

E

Angaben zu dem genetisch veränderten Organismus

F

Angaben zu der Freisetzung

G

Wechselwirkungen des GVO mit der Umwelt und mögliche Auswirkungen auf die Umwelt

H

Angaben zur Überwachung

I

Angaben zur Phase nach der Freisetzung und zur Abfallbehandlung

J

Angaben zu Noteinsatzplänen

Die Angaben in Teil 1 sollten jedoch die Informationen, die der zuständigen Behörde gemäß den Artikeln 6 und 7 der Richtlinie 2001/18/EG nach Maßgabe der Bedingungen in der Einleitung zu Anhang III A vorgelegt wurden, (in kondensierter Form) adäquat wiedergeben.

Teil 2 ist für Produkte bestimmt, die aus genetisch veränderten höheren Pflanzen bestehen oder solche enthalten. Unter den Begriff „höhere Pflanzen“ fallen Pflanzen, die der taxonomischen Gruppe der Gymnospermen und Angiospermen angehören. Teil 2 ist in folgende Abschnitte untergliedert:

A

Allgemeine Informationen

B

Angaben zur genetisch veränderten Pflanze

C

Angaben zur absichtlichen Freisetzung

D

Zusammenfassung der möglichen Umweltauswirkungen der Freisetzung von GVP

E

Kurze Beschreibung der Maßnahmen des Anmeldens zur Risikokontrolle

F

Zusammenfassung geplanter Feldversuche, die der Gewinnung von Informationen über die Auswirkungen der Freisetzung auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit dienen

Die Angaben in Teil 2 sollten jedoch die Informationen, die der zuständigen Behörde gemäß den Artikeln 6 und 7 der Richtlinie 2001/18/EG nach Maßgabe der Bedingungen in der Einleitung zu Anhang III B vorgelegt wurden, (in kondensierter Form) adäquat wiedergeben.