Abschnitt 2
Anforderungen an Tilgungsprogramme
Artikel 50 Mindestanforderungen an ein Tilgungsprogramm
Artikel 51 In Tilgungsprogramme für Seuchen der Kategorien B und C einzubeziehende Tierpopulationen
Artikel 53 Ausnahme von geschlossenen Betrieben von der Einstufung des Gesundheitsstatus
Artikel 55 Seuchenbekämpfungsmaßnahmen bei Verdacht auf bestimmte Seuchen
Artikel 56 Ausdehnung von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen bei Verdacht auf bestimmte Seuchen
Artikel 57 Ausnahme von den Seuchenbekämpfungsmaßnahmen bei Seuchenverdacht
Artikel 58 Amtliche Bestätigung bestimmter Seuchen und Seuchenbekämpfungsmaßnahmen
Artikel 59 Epidemiologische Untersuchung und Untersuchungen bei Bestätigung bestimmter Seuchen
Artikel 62 Entfernung infizierter Tiere
Artikel 63 Reinigung und Desinfektion
Artikel 65 Risikominderungsmaßnahmen zur Verhinderung einer Reinfektion