90. Aktualisierung – Oktober 2026
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Kommentar zur Fertigpackungsverordnung | Kap. 6.3.6
Die deutsche Fertigpackungsverordnung (FPackV) regelt die Anforderungen an das Herstellen, Importieren und Inverkehrbringen von vorverpackten Waren. Sie schreibt vor, dass auf Fertigpackungen die Nettofüllmenge deutlich angegeben sein muss – z.B. nach Volumen. Sie legt fest, wie viel die tatsächliche Füllmenge von der angegebenen Nennfüllmenge abweichen darf und welche Unterfüllung toleriert wird. Daneben bestimmt sie Mindestschriftgrößen und die deutliche, unverwischbare Platzierung der Mengenangaben auf der Verpackung, damit diese für Verbraucher gut lesbar sind. Außerdem regelt sie die Verwendung des EU-Einheitszeichens (ε-Zeichen), das bestätigt, dass bei der Abfüllung bestimmte europäische Genauigkeitsvorgaben eingehalten wurden. Damit Sie wissen, welche Vorgaben Sie bei Ihren Gebinden einhalten müssen, wird mit dieser und den folgenden Aktualisierungslieferungen das Kapitel 6.3.6 auf den aktuellen Stand gebracht.