Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
S 6
Gesetz über die Preisangaben (Preisangabengesetz)
Vom 3. Dezember 1984
Diese Änderung ist textlich nicht erfasst; sie tritt gemäß Art. 4 des genannten Gesetzes am 1.1.2027 in Kraft.
Ihre Privatsphäre ist uns wichtig
Auf dieser Seite werden Cookies verwendet, welche die Funktionalität der Seite gewährleisten und bei der kontinuierlichen Optimierung der Seite unterstützen. Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und in unserem Impressum.
Die Mappe „Allgemein" ist voreingstellt und lässt sich nicht löschen.
Mit dieser Mappe informieren wir Sie über die aktuell geänderten Inhalte in BEHR'S...ONLINE. Weitere Infos finden Sie unter dem Link "Videos" in der Top-Navigation
S 6
Gesetz über die Preisangaben (Preisangabengesetz)
Vom 3. Dezember 1984
Geändert durch | Datum | Fundstelle | Änderung in | Änderungsart/Gültigkeit |
|---|---|---|---|---|
Art. 8 des Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz | 22.07.1997 | Änderung m.W.v. 01.08.1997 | ||
Art. 9 § 4 d. Euro-Einführungsgesetzes | 09.06.1998 | Änderung m.W.v. 01.01.1999 | ||
Art. 142 der 7. ZuständigkeitsanpassungsVO | 29.10.2001 | Änderung m.W.v. 07.11.2001 | ||
Art. 117 der 8. ZuständigkeitsanpassungsVO | 25.11.2003 | Änderung m.W.v. 28.11.2003 | ||
Art. 154 der 9. ZuständigkeitsanpassungsVO | 31.10.2006 | Änderung m.W.v. 08.11.2006 | ||
Art. 11 des 2. G zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft | 07.09.2007 | Titel | Änderung m.W.v. 14.09.2007 | |
Aufhebung m.W.v. 14.09.2007 | ||||
Art. 296 der 10. ZuständigkeitsanpassungsVO | 31.08.2015 | Änderung m.W.v. 08.09.2015 | ||
Art. 1 des G zur Änd. des Preisangabenrechts zur Sanktionierung von Verstößen gegen nationale und europäische Regelungen über Preisangaben | 19.10.2026 | Änderung m.W.v. 01.01.2027 | ||
Neufassung m.W.v. 01.01.2027 |
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Diese Änderung ist textlich nicht erfasst; sie tritt gemäß Art. 4 des genannten Gesetzes am 1.1.2027 in Kraft.