Titel IX
Schlussbestimmungen
Artikel 250 Neubewertung von Bewilligungen, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind
Artikel 251 Geltungsdauer von Bewilligungen, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind
Artikel 254 Anwendung von Bewilligungen und Entscheidungen, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind
Artikel 255 Übergangsbestimmungen zur Verwendung von Verschlüssen