Ungeachtet der Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur ist der Wortlaut der Warenbezeichnung nur als Hinweis zu verstehen; maßgebend für die Zulassung zum Präferenzsystem im Rahmen dieses Anhangs sind die KN-Codes. Bei KN-Codes mit dem Zusatz „ex“ sind der KN-Code, die TARIC-Codes (falls vorhanden) und die dazugehörige Warenbezeichnung zusammen für die Zulassung zum Präferenzsystem maßgebend.
Zollkontingente im Getreidesektor
Zollkontingente im Getreide- und Zuckersektor
Zollkontingente im Getreidesektor und im Sektor Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse
Zollkontingent im Zuckersektor
Zollkontingente im Obst- und Gemüsesektor
Zollkontingente im Sektor verarbeitetes Obst und Gemüse
Zollkontingente im Sektor verarbeitetes Obst und Gemüse sowie Wein
Zollkontingente im Rindfleischsektor
Zollkontingente im Sektor Milch und Milcherzeugnisse
Zollkontingente im Schweinefleischsektor
Zollkontingente im Schaf- und Ziegenfleischsektor
Zollkontingente im Sektor Eier
Zollkontingente im Sektor Geflügelfleisch
Zollkontingente im Sektor Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs