Anhang I

Ungeachtet der Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur ist der Wortlaut der Warenbezeichnung nur als Hinweis zu verstehen; maßgebend für die Zulassung zum Präferenzsystem im Rahmen dieses Anhangs sind die KN-Codes. Bei KN-Codes mit dem Zusatz „ex“ sind der KN-Code, die TARIC-Codes (falls vorhanden) und die dazugehörige Warenbezeichnung zusammen für die Zulassung zum Präferenzsystem maßgebend.