Im Rahmen der Pflegestärkungsgesetze wurden ab 2017 auch die Leistungen der Sozialhilfe verbessert. Sie kommen infrage, wenn die Kostenbeteiligung der Pflegekassen und gegebenenfalls eigene Mittel der Pflegebedürftigen und der Angehörigen nicht ausreichen, um den Bedarf zu decken. Der Beitrag gibt Ihnen die Informationen, damit Sie Ihren Kunden bei Bedarf helfen können, die Ansprüche durchzusetzen.