Seit dem Jahresbeginn ist das neue Vormundschafts- und Betreuungsrecht in Kraft. Damit wurden die bisherigen Vorschriften, die zum Teil noch aus der Zeit der Entstehung des BGB, also aus dem Jahr 1896, stammten, umfassend reformiert und neu strukturiert. Die Regelungen sind auch wichtig für die tägliche Arbeit in den Pflegeeinrichtungen.