Vierter Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften
§ 8 Unabhängigkeit bei der Anwendung der Fachkunde
§ 9 Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
§ 10 Zusammenarbeit der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
§ 13 Auskunfts- und Besichtigungsrechte
§ 14 Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen
§ 15 Ermächtigung zum Eraß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften
§ 23 Abs. 1 Satz 1 u. 2: IdF d. § 70 Nr. 3 G v. 12.4.1976 I 965 mWv 1.5.1976, Kursivdruck gegenstandslos