Für die übliche Zusammensetzung und Beschaffenheit der aufgeführten Zuckerwaren gelten die nachstehenden Anforderungen:
D.
Zusammensetzung und Beschaffenheit einzelner Zuckerwaren
1. Hart- und Weichkaramellen (Bonbons)
2. Fondant, Fondanterzeugnisse, Trockenfondant und Knickebein-Füllungen
3. Gelee-Erzeugnisse, Gummibonbons und Fruchtpasten
8. Marzipan-, Persipan- und Nugaterzeugnisse, Edelmarzipan
12. Weißer Nugat und verwandte Erzeugnisse
13. Kaugummi (Chewing Gum und Bubble Gum)
14. Kandierte Früchte und andere kandierte Pflanzenteile9
15. Brausepulver und -tabletten zum Essen und brausepulverhaltige Zuckerwaren
17. Limonadenpulver und -tabletten
18. Brausepulver und -tabletten zur Herstellung eines Getränkes