Tomatenerzeugnisse im Sinne dieser Leitsätze sind die im Folgenden aufgeführten Erzeugnisse.
Diese Leitsätze gelten nicht für Tomatenerzeugnisse wie Brotaufstriche und Pestos, weil diese nicht nur durch würzende Zutaten und Speisesalz, sondern insbesondere durch weitere Zutaten wie Nüsse, Käse und/oder andere Gemüse charakterisiert sind. Diese Leitsätze gelten auch nicht für Gewürzketchups, da diese Erzeugnisse vor allem durch den Zusatz von Gewürzen deutlich geprägt sind.
Vorbehaltlich der in den besonderen Beurteilungsmerkmalen beschriebenen Anforderungen, sind neben Tomaten folgende Zutaten für Tomatenerzeugnisse üblich:
– | Speisesalz, |
– | Kräuter und Gewürze sowie Aromen9 und Extrakte, |
– | würzendes Gemüse (zum Beispiel Sellerie, Zwiebel, Knoblauch), |
– | Essig5, |
– | Zucker und andere süßende Zutaten6, |
– | Tomatensaft, |
– | Speiseöl, |
– | Säuerungsmittel und/oder andere Lebensmittelzusatzstoffe3. |