Abschnitt II
Pflichten der Arbeitgeber
Artikel 4 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 5 Bewertung der persönlichen Schutzausrüstung
Artikel 6 Vorschriften für die Benutzung8
Siehe Mitteilung der Kommission (ABl. Nr. C 328 vom 30. 12. 1989, S. 3).
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Siehe Mitteilung der Kommission (ABl. Nr. C 328 vom 30. 12. 1989, S. 3).