Kapitel VII
Verfahren der gegenseitigen Anerkennung
Artikel 32 Zulassung mittels gegenseitiger Anerkennung
Artikel 33 Zeitlich nachfolgende gegenseitige Anerkennung
Artikel 34 Zeitlich parallele gegenseitige Anerkennung
Artikel 35 Befassung der Koordinierungsgruppe mit Einwänden
Artikel 36 Befassung der Kommission mit ungelösten Einwänden
Artikel 37 Abweichungen von der gegenseitigen Anerkennung
Artikel 38 Stellungnahme der Agentur
Artikel 39 Antrag auf gegenseitige Anerkennung durch amtliche oder wissenschaftliche Stellen
Artikel 40 Ergänzende Bestimmungen und technische Anleitungen