7.1.
Nebenprodukte und nicht mehr für den menschlichen Verzehr bestimmte Lebensmittel aus der Lebensmittel- und Getränkeindustrie mit beabsichtigtem Verwendungszweck als Einzelfuttermittel
7.1.1. Nebenprodukte gemäß der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (Abfallrahmenrichtlinie – ARRL)31
7.1.2. Wichtigste rechtliche Verpflichtungen
7.1.3. Lebensmittel, die nicht mehr für den menschlichen Verzehr bestimmt sind
Geändert durch die Richtlinie (EU) 2018/851 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (ABl. L 150 vom 14.6.2018, S. 109).