7.1.

Nebenprodukte und nicht mehr für den menschlichen Verzehr bestimmte Lebensmittel aus der Lebensmittel- und Getränkeindustrie mit beabsichtigtem Verwendungszweck als Einzelfuttermittel


31

Geändert durch die Richtlinie (EU) 2018/851 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (ABl. L 150 vom 14.6.2018, S. 109).