2.

Zusätzliche Maßnahmen zur Prävention, Bekämpfung und Tilgung der ASP bei Wildschweinen

Die ASP-Leitlinien enthalten gegebenenfalls zu berücksichtigende zusätzliche Hinweise und Anleitungen für eine bessere Umsetzung der Maßnahmen zur Prävention, Bekämpfung und Tilgung der ASP bei Wildschweinen.

Die Maßnahmen zur Prävention, Bekämpfung und Tilgung der ASP können (gegebenenfalls innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen) unterschiedlicher Art sein und sollten je nach Gebiet oder Zone angepasst werden. Sie sollten nach Maßgabe des Folgenden gewählt werden:

der Entwicklung der Seuche in einem Gebiet oder einer Zone (die verschiedenen Phasen der Infektion können durch ein kontinuierliches System passiver Überwachung zur Früherkennung der ASP bei Wildschweinen in Verbindung mit Untersuchungen an erlegten Wildschweinen ermittelt werden)

der Dynamik der bestehenden Population, der Verteilung und der Bestandsdichte der Wildschweine

des Vorhandenseins natürlicher oder künstlicher Barrieren

ökologischer und klimatischer Unterschiede

der landwirtschaftlichen Praktiken

Die ASP-Leitlinien umfassen die Maßnahmen zur Prävention, Bekämpfung und Tilgung der ASP bei Wildschweinen, wie unter den Nummern 4.1 bis 4.14 beschrieben. Diese Maßnahmen sind in Anhang IV der ASP-Leitlinien zusammengefasst.


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Für die Zwecke der ASP-Leitlinien umfasst der Begriff „Tierkörper“ sowohl i) verendet aufgefundene Wildschweine (einschließlich Unfallwild) als auch ii) erlegte Wildschweine.