Die Codex Alimentarius Kommission geht davon aus, daß es in der Auffassung von gesetzmäßigen und nicht gesetzmäßigen Tieren sowie in der Auslegung der Schlachtgesetzgebung je nach unterschiedlicher islamischer Lehre geringe Abweichungen geben kann. Daher unterliegen diese allgemeinen Richtlinien der Auslegung der betreffenden Einfuhrländer. Die von den religiösen Behörden des Ausfuhrlandes ausgestellten Bescheinigungen sollten allerdings grundsätzlich vom Einfuhrland anerkannt werden, es sei denn, dieses legt eine Begründung für andere Anforderungen vor.


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Anmerkung:

Bezeichnung der Richtlinien in Englisch: General Guidelines for use of the term „halal“

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Die Allgemeinen Codex-Richtlinien für die Verwendung des Begriffs „halal“ wurden auf der 22. Sitzung der Codex Alimentarius Kommission im Jahre 1997 angenommen. Sie wurden an alle Mitgliedstaaten und assoziierten Mitglieder der FAO und der WHO als informativer Text versandt, und es obliegt den einzelnen Regierungen zu entscheiden, wie sie die Richtlinien anzuwenden gedenken.