A VI-7

Richtlinien für die Herstellung, Verarbeitung, Kennzeichnung und Vermarktung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen

CXG 32-1999, Rev. 1-2001, 2-2003, 3-2004, 4-2007, Änd. 1-2008, 2-2009, 3-2110, 4-2012, 5-2013
nicht-amtliches Inhaltsverzeichnis

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Die von den Zertifizierungsstellen angewandten Systeme können in einigen Ländern mit den von den Kontrollstellen durchgeführten Systemen gleichwertig sein. Der Begriff „Kontrolle und Zertifikation“ wurde daher dort verwandt, wo die Systeme vergleichbar sind.