Die Harmonisierten IUPAC1-Richtlinien für die Verwendung von Informationen zur Wiederfindung bei analytischen Messungen wurden durch Bezugnahme für Codex-Zwecke mit Ausnahme der ersten beiden Sätze der Empfehlung 1 angenommen2.
Für Codex-Zwecke lautet die Empfehlung 1 der IUPAC-Richtlinien daher wie folgt:
Es ist von überragender Bedeutung, dass bei der Angabe aller Daten a) eindeutig kenntlich gemacht wird, ob eine Korrektur für die Wiederfindung vorgenommen wurde oder nicht, und b) im Falle einer für die Wiederfindung erfolgten Korrektur die Größe der Korrektur und die Methode, nach der sie abgeleitet wurde, im Bericht enthalten sind. Dadurch lassen sich Datensätze leichter direkt miteinander vergleichen. Korrekturfunktionen sollen auf der Grundlage angemessener statistischer Überlegungen erstellt, dokumentiert, archiviert und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden.