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Anmerkungen

Bezeichnung des Standards in den drei offiziellen Sprachen der Codex Alimentarius Kommission:

Englisch:

CODEX GENERAL STANDARD FOR FRUIT JUICES AND NECTARS

Französisch:

NORME GÉNÉRALE CODEX POUR LES JUS ET LES NECTARS DE FRUITS

Spanisch:

NORMA GENERAL DEL CODEX PARA ZUMOS (JUGOS) Y NÉCTARES DE FRUTAS

21

Für die Zwecke dieses Standards wird der Brixwert als löslicher Feststoffgehalt des Safts definiert, wie er anhand der in Abschnitt 9 „Analyse- und Probenahmemethoden“ genannten Methode ermittelt wurde.

22

Wird ein Saft aus einer Frucht hergestellt, die nicht in der oben stehenden Liste aufgeführt ist, so muss dieser dennoch alle Bestimmungen dieses Standards erfüllen mit der Ausnahme, dass der Mindest-Brixwert des rekonstituierten Fruchtsafts dem Brixwert des Saftes der Frucht entsprechen muss, die zur Herstellung des Konzentrats verwendet wurde.