Vorwort zur dritten Auflage

Die amtliche Lebensmittelüberwachung hat sich in jüngster Vergangenheit deutlich verändert. Dies wird besonders durch das Inkrafttreten der sogenannten neuen EU-Kontroll-Verordnung (VO (EU) 2017/625) deutlich, die nicht nur hinsichtlich des Geltungsbereichs, sondern auch seitens der fachlichen Ausrichtung und Vorgehensweise neue Schwerpunkte setzt. Entwicklungen bei der Lebensmittelherstellung und besonders bei den stark veränderten Vertriebs- und Vermarktungsstrukturen, wie beispielsweise der Internethandel, müssen durch eine angepasste Lebensmittelüberwachung weiterhin angemessen überwacht werden können. In der Folge passen sich die nationalen Gesetzgebungen an und führten auch zu einer überarbeiteten Verwaltungsvorschrift zur Sicherstellung der Überwachungstätigkeit. Diese „neue“ AVV Rüb beinhaltet u. a. eine veränderte Risikobeurteilung, die direkten Einfluss auf die Kontrollfrequenz hat. Gerade diese Veränderung hat im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens zu Diskussionen geführt. So war häufig von einer Schwächung des Verbraucherschutzes zu lesen. Ob eine Verschlechterung tatsächlich eintreten wird, muss die Zukunft zeigen.

Weiterhin ein wichtiges Thema ist die Transparenz der Überwachungstätigkeit und die Information der Behörde gegenüber den Verbrauchern.

Eine sogenannte Hygieneampel konnte sich zwar bisher nicht durchsetzen, dafür erfolgen aber direkte Informationen der Behörden bei bestimmten Verstößen nach dem LFGB (§ 40, Abs. 1a) ohne eine direkte Gesundheitsgefährdung.

Diese und weitere bemerkenswerte Änderungen zum Vorgehen der amtlichen Lebensmittelüberwachung wurden in diese dritte Auflage aufgenommen. Seitenwechsel