Vorwort zur 3. Auflage 2018

Alle Bücher sprechen immer von anderen Büchern, und jede Geschichte erzählt eine längst schon erzählte Geschichte.

(Umberto Eco)

Sie fragen sich vielleicht, was neu ist in dieser Auflage Ihres LMIV-Kommentars? Folgendes hat der Kommentator in den letzten Monaten unternommen: Zuerst wurden alle Verordnungstexte auf den aktuellen Stand gebracht; der Gesetzgeber hatte ein paar Kleinigkeiten korrigiert, die entsprechend zu berücksichtigen waren. Dann wurden die jüngsten Kommentierungen von Andreas Meisterernst, Kurt-Dietrich Rathke, Wolfgang Voit und Markus Grube abgeglichen, die viele interessante Auslegungen enthalten. Parallel dazu hat Herr cand. Iur. Julian Werner mit dankenswertem Einsatz knapp 50 Aufsätze, über 50 Urteile und gefühlt 200 Beschlüsse der Überwachung zur LMIV zusammengetragen, die größtenteils ebenfalls verarbeitet wurden. Außerdem wurden zwei Bekanntmachungen der Kommission aus dem Jahr 2017 aufgenommen, die allerdings kaum Erkenntnisfortschritt bringen und deshalb hier nur im Anhang zu finden sind. Schließlich wurde der LMIDV-Kommentar integriert und um eine kurze Erläuterung zu § 11 LFGB ergänzt. Geschrieben hat den Text wieder unermüdlich und unverdrossen meine ebenso treue wie exzellente Sekretärin, Sabine Moritz, der ich an dieser Stelle erneut ganz besonders danken möchte. Und am Ende habe ich ein trostloses Vorwort verfasst, das meiner lieben Frau aber gar nicht gefallen hat und deswegen umweltfreundlich entsorgt und durch diese Zeilen ersetzt werden musste. So bleibt mir nur ein Verweis auf die Vorworte zu den Vorauflagen, die aufgrund der freundlichen Initiative von Dr. Christine Gardyan auf den nächsten Seiten noch zu finden sind.

Monterey/Berlin, 18.12.2017

Moritz Hagenmeyer Seitenwechsel