Vorwort zur zweiten Auflage

Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 gilt uneingeschränkt seit dem 11. Juli 2013. Sie vereinheitlicht die Regelungen für kosmetische Mittel europaweit und widmet der Produktinformationsdatei (PID) den Artikel 11 und dem Sicherheitsbericht Artikel 10 in Verbindung mit Anhang I. Am 01. Mai 2017 trat in der Schweiz eine einschneidende Gesetzesänderung in der Verordnung über kosmetische Mittel (Vkos) des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) in Kraft, die mit einer Übergangsfrist von vier Jahren das Schweizer Recht an die europäischen Regelungen anpasst.

Der vorliegende Band aus der Reihe „Fragen & Antworten“ gibt einen Überblick über die Anforderungen an die PID und legt einen Schwerpunkt auf den Sicherheitsbericht, der ein wichtiger und umfangreicher Bestandteil der PID ist. Er beantwortet die wichtigsten Fragen zum geforderten Inhalt einer PID und gibt praktische Tipps zur Umsetzung im Alltag.

Wir danken Frau Melanie Buchert und Frau Tatjana Vollner für die wertvolle Unterstützung bei der Erstellung des Manuskripts.

Anregungen und Kritik nehmen wir gerne entgegen.

Stuttgart, im Februar 2021 Seitenwechsel