Vorwort zur 1. Auflage

Man soll sein krankes Nierenbecken

nicht mit zu kalten Bieren necken.

Auch sollte man bei Magenleiden

den Wein aus sauren Lagen meiden.

(Christian Morgenstern)

Dürfen wir Ihnen in solchen Fällen zu bekömmlichem, wohltuendem Wein raten? Oder bleiben Sie für Ihr Nierenbecken lieber bei Bier oder gar bei Wasser? Man soll viel trinken, um nicht auszutrocknen, sagen jedenfalls Ernährungswissenschaftler.

Aber fragen Sie besser nicht den europäischen Gesetzgeber – er hat uns mit der Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben (VNGA) und ihren generellen, umfassenden Werbeverboten ein Monster geschaffen, das letztlich nur beweist: „Das Gegenteil von gut ist gut gemeint.“

Denn dass die Verordnung tatsächlich dem Verbraucherschutz dient, ist mehr als zweifelhaft. Ganz sicher nützt sie allen professionellen Beratern – und natürlich jedem Kommentator. Dass Lebensmittelunternehmer wie auch Endverbraucher mit der Monster­verordnung leben müssen, halten wir für bedauerlich. Nur können wir das leider nicht ändern.

Stattdessen haben wir versucht, Ihnen einen kurzen, praxisbezogenen Kommentar zur Verordnung zu liefern. Für die hervorragende Betreuung des Manuskripts danken wir allen voran der unerschütterlichen Sabine Moritz sowie auf Seiten des Verlags Dr. Christine Gardyan und Susanne Mewes. Unser Werk ist im vergangenen Jahr bereits im Behr‘s Kommentar zum Lebensmittelrecht erschienen; für diese Veröffentlichung haben wir es aktualisiert und ergänzt.

Bei unserer Kommentierung haben wir uns vor allem von pragmatischen Erwägungen leiten lassen. Zugleich haben wir sämtliche uns bekannte Rechtsprechung bis Ende 2014 berücksichtigt. Denn letztlich entscheiden unsere Gerichte darüber, was nach dem Gesetz noch erlaubt und was schon verboten ist. Viele Urteile erscheinen uns zu streng; darauf haben wir regelmäßig hingewiesen. Am Ende würden wir uns freuen, wenn unsere Auslegungen im einen oder anderen Fall etwas zur Entspannung beitragen könnten. Zur Bewerbung eines Lebensmittels dürfte man das übrigens ohne Zulassung nicht mehr sagen. Aber für Kommentatoren gibt es glücklicherweise – noch – keine Werbeverbote. In diesem Sinne hoffen wir, dass unser Buch Ihnen nützen möge.

Berlin/Hamburg, 13.2.2015

Astrid Seehafer und Moritz Hagenmeyer Seitenwechsel