152. Aktualisierung – Juni 2026

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Regelungen für zugesetzte Stoffe in Japan | Kap. A V-2.1

B. Haber

Japan mit seinen 123 Millionen Einwohnern ist die viertgrößte Volkswirtschaft der Welt. Aufgrund des geringen Selbstversorgungsgrades von 38 % importiert Japan jährlich Lebensmittel im Wert von etwa 70 Mrd. EUR, unter anderem aus Deutschland. Japaner geben im Durchschnitt einen hohen Anteil ihres Einkommens für Lebensmittel aus und achten hierbei auf qualitativ hochwertige Produkte. Daher ist es für Lebensmittelunternehmen, die auf diesem Markt unterwegs sind, wichtig, die japanischen Regelungen zu den Zusatzstoffen zu kennen und korrekt anzuwenden. Unser Autor hat dazu für Sie das Kapitel A V-2.1 komplett überarbeitet und auf den aktuellen Stand gebracht.

Außerdem für Sie aktualisiert:

Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 | Kap. A II-4

Übersicht zulässiger Stoffe zur Nahrungsergänzung | Kap. A II-7.3

Überzugmittel | Kap. B II-13

Zusätze bei Eiern und Eiprodukten | Kap. D X