149. Aktualisierung – Dezember 2025

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Zur Lebensmittelherstellung wird eine Vielzahl von Enzymen eingesetzt, z. B. zur Verbesserung von Backwaren oder bei der Käseherstellung. Damit es hierbei zu keiner Gesundheitsgefährdung oder Verbrauchertäuschung kommt, müssen alle Lebensmittelenzyme einer Sicherheitsbewertung unterzogen werden. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1332/2008 ist die EFSA hierfür verantwortlich. Welche Enzyme wo und wie eingesetzt werden dürfen, wie sie wirken und welche Sicherheitsbewertungen die EFSA durchgeführt hat, erfahren Sie in dem nun vollständig aktualisierten Kapitel.