181. Aktualisierung – September 2026

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FPackV – Kommentar | Kap. V

T. Gutheil, D. Biscevic

In der aktuellen Ergänzungslieferung werden die Abschnitte 8 und 9 der FPackV kommentiert. Aus Abschnitt 8, der zwischen zwei Anwendungsfällen unterscheidet, wird die Regelung in § 33 FPackV betreffend „Fertigpackungen mit Füllmengen von weniger als 5 Gramm oder 5 Milliliter“ bearbeitet. Soweit es Abschnitt 9 betrifft, finden sich hier die gesetzlichen Regelungen zu Maßbehältnissen. Mit der Kommentierung zu § 37 FPackV wird das Herstellerzeichen beleuchtet.

Neu aufgenommen wurde das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz. Es ist mit Wirkung zum 12. August 2026 in Kraft getreten und löst das bisherige Verpackungs­gesetz ab.

Urteile | Kap. X

D. Biscevic

Mit dem Urteil vom 6. Mai 2025, BVerwG 8 C 4.24, hatte das Bundesverwaltungsgericht über die Pflicht des Austarierens von nicht verzehrbaren Wursthüllen und -clipsen bei für den Endverbraucher bestimmten Wurstfertigpackungen zu entscheiden. In der Entscheidung setzte sich der erkennende Senat in der notwendigen Tiefe mit dem Verhältnis zwischen Fertigpackungs­verordnung und Lebensmittelinformations­verordnung auseinander.