178. Aktualisierung – Februar 2026

Neu! Die einfache Recherche mit der BEHR’S…KI!

Ab Januar steht Ihnen mit Ihrem BEHR’S…Online-Zugang auch Ihre BEHR’S…KI zur Verfügung. Mit Ihrem aktuellen Abo können Sie täglich bis zu drei Fragen von der KI beantworten lassen – schnell, präzise und rund um die Uhr.

Um die BEHR’S…KI ohne Limit zu nutzen, benötigen Sie eine BEHR’S…KI PLUS-Lizenz oder eine Lizenz zu einem BEHR’S…ONLINEPaket (Lebensmittelrecht/Qualitätsmanagement & Hygiene).

Weitere Informationen finden Sie unter www.behrs.de/behrs-ki-plus

Das Werk wird mit der Kommentierung zu § 34 fortgesetzt. „Der § 34 FPackV führt die Vorschriften des § 31 FertigPackV (alt) fort und strukturiert die Vorgängerregelung neu.“ So schreibt es zumindest der Verordnungsgeber in der Bundesratsdrucksache 493/20 auf Seite 88. Die Neustrukturierung ist jedoch nicht auf Anhieb gelungen. Es gibt einige absurde Regelungen und fragwürdige Verweise, welche den Umgang mit dem § 34 nicht vereinfacht haben.