120. Aktualisierung – Mai 2025

Der Kommentar zu Anhang III Abschnitt I, Kapitel VIa und Abschnitt II, Kapitel VI wurde überarbeitet.

Verordnung (EU) 2019/624 | Kap. I 1.3

Dr. Barbara Knauer-Kraetzl

Es wird dargestellt, welche Kontrollaspekte bei der Schlachtgeflügeluntersuchung (SU) im Herkunftsbetrieb berücksichtigt werden müssen, sodass die im Schlachtbetrieb tätigen amtlichen Tierärzte darauf aufbauen können.

Mit dieser Verordnung wird auf die aktuelle Version der Referenzmethode ISO 18743:2015 Bezug genommen und die fehlenden Gewichtsangaben bei Hausschweinen festgelegt. Weiterhin wurde die Methode LumiVAST Tichinella für die Untersuchung von Schweinefleisch zugelassen.

Wiederum erfolgt die Aktualisierung der in der Zwischenzeit verabschiedeten Geografischen Herkunftsbezeichnungen, Herkunftsangaben bzw. Ursprungsbezeichnungen.

Die Verordnung wurde auf den aktuellen rechtlichen Stand gebracht.