Ab Januar steht Ihnen mit Ihrem BEHR’S…Online- Zugang auch Ihre BEHR’S…KI zur Verfügung. Mit Ihrem aktuellen Abo können Sie täglich bis zu drei Fragen von der KI beantworten lassen – schnell, präzise und rund um die Uhr.
Um die BEHR’S…KI ohne Limit zu nutzen, benötigen Sie eine BEHR’S…KI PLUS-Lizenz oder eine Lizenz zu einem BEHR’S…ONLINE-Paket (Lebensmittelrecht/ Qualitätsmanagement & Hygiene).
Weitere Informationen finden Sie unter: www.behrs.de/behrs-ki-plus
Erfahren Sie in diesen Kapiteln unter anderem die Regelungszusammenhänge, Ziele und den Anwendungsbereich der Artikel 1, Artikel 3 und Artikel 4 der Lebensmittelinformationsverordnung.
Wer Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse in der Europäischen Union herstellt, vermarktet oder aus Drittländern einführt, unterliegt einem komplexen Gefüge rechtlicher Vorgaben. Dieser Beitrag führt Sie systematisch durch die relevanten Anforderungen von zentralen Rechtsgrundlagen und dem Geltungsbereich der EU-Vorschriften über notwendige Zulassungsverfahren bis hin zu spezifischen Vorgaben zu Handelsbezeichnungen, Fanggebieten und Fanggerätekategorien.
Als nationale Ergänzung zur LMIV regelt die Lebensmittelinformations- Durchführungsverordnung (LMIDV) Detailfragen insbesondere zu Informationspflichten für nicht vorverpackte Lebensmittel. Die Vorschriften zur Allergenkennzeichnung in § 4 sind dabei von besonderer Bedeutung und werden von T. Weitzel in diesem aktualisierten Kapitel übersichtlich zusammengefasst.