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Die Angabe der Nettofüllmenge von Lebensmitteln ist in der LMIV insbesondere in Art. 9 und Art. 23 in Verbindung mit Anhang IX geregelt. Dort werden Maßeinheiten, technische Vorgaben und Ausnahmen festgelegt. Ergänzend sind weiterhin nationale Vorschriften, insbesondere der Fertigpackungsverordnung, zu beachten. Das Kapitel „Die Nettofüllmenge“ hat Frau Dr. Domeier aktualisiert und überarbeitet.
Richtlinien und Stellungnahmen von Verbänden unterstützen bei der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben und helfen, regelkonforme Produkte herzustellen. Mit dieser Aktualisierung wurden die Richtlinien des Lebensmittelverbands sowie von Kulinaria Deutschland e. V. auf den aktuellen Stand gebracht.
Die Eierproduktion und -versorgung in Deutschland ist stark von EU-weiten Handelsstrukturen geprägt. Während der Pro-Kopf-Verbrauch kontinuierlich steigt, kann der Bedarf nur teilweise aus heimischer Erzeugung gedeckt werden. Herkunft, Haltungsformen und Kennzeichnung von Eiern unterliegen dabei strengen EU-rechtlichen Vorgaben, die in den Vermarktungsnormen geregelt und zuletzt aktualisiert wurden. Herr Dr. von der Crone hat das Kapitel überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht.