117. Aktualisierung Mai 2026

Die einfache Recherche mit der BEHR’S…KI!

Seit Januar steht Ihnen mit Ihrem BEHR’S…Online- Zugang auch Ihre BEHR’S…KI zur Verfügung. Mit Ihrem aktuellen Abo können Sie täglich bis zu drei Fragen von der KI beantworten lassen – schnell, präzise und rund um die Uhr.

Um die BEHR’S…KI ohne Limit zu nutzen, benötigen Sie eine BEHR’S…KI PLUS-Lizenz oder eine Lizenz zu einem BEHR’S…ONLINE-Paket (Lebensmittelrecht/ Qualitätsmanagement & Hygiene).

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Die QUID‑Pflicht ist in der LMIV geregelt und greift bei bestimmten Auslösetatbeständen. Ausgenommen sind Lebensmittel, die nur aus einer einzigen Zutat bestehen sowie solche, in z.B. Koffein, Vitamine oder Mineralstoffe ausschließlich natürlich vorkommen und nicht als Zutaten zugesetzt wurden. Dieses Kapitel wurde von Frau Dr. Domeier aktualisiert und überarbeitet.

Teil 2 der Beanstandungen der Kennzeichnung von Lebensmitteln – Sie erhalten einen kompakten Überblick über die Warengruppen: Hülsenfrüchte, Ölsamen, Schalenobst (Nüsse), Kartoffeln, Frischgemüse und Gemüseerzeugnisse, Pilze und Pilzerzeugnisse, Frischobst und Obsterzeugnisse, Fruchtsäfte, Fruchtnektare, Alkoholfreie Getränke, Wein, Weinerzeugnisse und Weinähnliche Getränke, Bier, bierähnliche Getränke, Spirituosen, spirituosenhaltige Getränke, Zucker, Honige, Konfitüren, Gelees, Marmeladen, Fruchtaufstriche, Fruchtzubereitungen, Speiseeis, Süßwaren, Schokolade und Schokoladenerzeugnisse und Kakao, Kaffee und Kaffeeersatzstoffe, Tee und teeähnliche Erzeugnisse, Säuglings- und Kleinkindernahrung, Diätetische Lebensmittel, Fertiggerichte, Nahrungsergänzungsmittel, Nährstoffkonzentrate und Ergänzungsnahrung, Würzmittel, Gewürze, Aromastoffe, Hilfsmittel aus Zusatzstoffen und/oder für Lebensmittel und Zusatzstoffe sowie Trinkwasser (Mineralwasser, Tafelwasser, Quellwasser).