114. Aktualisierung – Oktober 2026
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Das Vorabentscheidungsersuchen der Rechtssache C-250/26 (Marnen) wurde am 26. März 2026 vom niederländischen Raad van State beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht. Es betrifft die juristische Kernthematik der Abgrenzung zwischen Nahrungsergänzungsmitteln (Lebensmitteln) und Humanarzneimitteln (sog. „Präsentationsarzneimitteln“) im Online-Handel. Das nationale Gericht möchte wissen, wie das Verhältnis zwischen der Richtlinie 2001/83/EG (Humanarzneimittel) und der Richtlinie 2002/46/EG (Nahrungsergänzungsmittel) in der Praxis anzuwenden ist.
VG Braunschweig – „Vitamin D-Anreicherung“| Kap. II.5.3.111
Bei dieser spannenden Entscheidung ging es darum, ob es für eine Anreicherung von Kräuter- Gummibonbons mit Vitamin D einer Ausnahmegenehmigung bedarf. Am Ende hat das Verwaltungsgericht Braunschweig mit Urteil vom 14. April 2026 (Az.: 4 A 172/23) entschieden, dass die deutsche Praxis einer nationalen Genehmigungspflicht für die Anreicherung von Lebensmitteln mit Vitamin D gegen EU-Recht verstößt.
Außerdem in dieser Ausgabe:
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EuGH, Urteil vom 13.03.2025, Rs C-3589/23 – „D-Mannose“ | Kap. II.5.1.50 |
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VGH München – „Nu-Flow, Nu-Rice – Lebensmittelzusatzstoff, Verarbeitungshilfsstoff“ | Kap. II.5.3.112 |
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Cannabidiol – EFSA publiziert provisorische sichere Tagesdosis | Kap. II.6.7.3 |
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Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diät) | Kap. II.6.9.10 |