119. Aktualisierung – April 2026

TRGS 540 | Kap. XIII 5.11

Die TRGS 540 in der Fassung vom 21.11.2025 („Verwendung von Biozid- Produkten – Grundanforderungen“) legt allgemeine, auf der Gefahrstoff­verordnung basierende Mindestanforderungen für den sicheren und ordnungsgemäßen Einsatz von Biozid-Produkten fest, um Gefährdungen für Beschäftigte und Dritte zu vermeiden.

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellen­verordnung – BaustellV), Kap. XIII 3, 3.1

Änderung der Baustellen­verordnung vom 10. Juni 1998 durch Artikel 2 der Verordnung zur Änderung der Gefahrstoff­verordnung und der Baustellen­verordnung vom 17. Dezember 2025.

Schädlings-Steckbriefe | Kap. XI

Kompakte Zusammenstellung ausgewählter Schädlingssteckbriefe, darunter die australische Schabe, der behaarte Baumschwammkäfer und viele mehr, mit den jeweils relevanten Informationen zu Identifikation, Lebensweise und möglichem Schadpotenzial.