T 1
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
Vom 19. Februar 1987
(BGBl. I 1987 Nr. 15, S. 602), zul. geänd. durch Art. 5 des 2. G zur Änd. schifffahrtrechtlicher Vorschriften vom 14.3.2023 (BGBl. I 2023 Nr. 73)
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Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
Vom 19. Februar 1987