DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN –

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 76/118/EWG des Rates vom 18. Dezember 1975 zur Angleichung der Vorschriften der Mitgliedstaaten über bestimmte Sorten eingedickter Milch und Trockenmilch für die menschliche Ernährung, insbesondere auf Artikel 11,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Gemäß Artikel 11 der Richtlinie 76/118/EWG sind die Zusammensetzung bestimmter Sorten eingedickter Milch und Trockenmilch nach gemeinschaftlichen Analysemethoden zu überprüfen.

Es empfiehlt sich, eine erste Reihe von Methoden zu beschließen deren Erprobung abgeschlossen ist.

Die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Lebensmittelausschusses –

HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN: