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Expertenstandards – allgemein - Der § 113 a SGB XI lässt zur Implementierung der Expertenstandards keine Wahl mehr – was müssen Sie also beachten?

Kapitel auf einen Blick

Joachim Berga

Bislang konnte jede Einrichtung für sich entscheiden, ob und welche Expe1tenstandards des DNQP sie implementie1t. Eine gesetzliche Regelung dafür gab es nicht. Dies ände1te sich nunmehr mit der Einführung des § 113 a im SGB XI mit Wirkung zum 1.7.2008. Die Implementiernng der Expertenstandards verlässt den Kann-Status w1d wird zum Muss für jeden Dienstleister im ambulanten und stationären Altenhilfebereich.

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Expertenstandards – allgemein - Der § 113 a SGB XI lässt zur Implementierung der Expertenstandards keine Wahl mehr – was müssen Sie also beachten?